Wer wir sind
Von den Bürgern der «Genossenschaft Einsiedeln» bekannten sich 319 Personen zu Willerzell.
Die Genossame Willerzell anerkannte 1849 folgende Geschlechtsnamen durch Aufnahme ins Genossenregister als Bürger: Birchler, Bisig, Fuchs, Grätzer, Gyr, Kälin, Kauflin, Nauer, Ochsner, Öchslin, Petrig,Ruhstaller, Schönbachler und Steinauer. Die Geschlechter Grätzer, Kauflin, Nauer und Petrig figurieren in der Zwischenzeit nicht mehr im Genossenregister. Die Genossame Willerzell besteht aus den im Genossenregister eingetragenen Bürger/innen des Bezirks Einsiedeln, die direkte Nachkommen von solchen Genossen sind, die ihr bei der allgemeinen Teilung der Genossenschaft Einsiedeln der Gienossame Willerzell zugeteilt wurden.
Unter dem Namen «Genossame Willerzell» (nachstehend «Genossame» genannt) besteht als juristische Person eine Genossenschaft des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Einsiedeln, Kanton Schwyz (§§ 18–21 EGZZGB, Art. 59 Abs. 3 ZGB). Die Genossame geniesst das in der Verfassung des Kantons Schwyz verbriefte Selbstbestimmungsrecht. Namentlich steht ihr die Organisations-, Verwaltungs- und Nutzungsautonomie zu. Die Genossame bezweckt die gemeinsame Verwaltung und Nutzung ihres Vermögens mit Überschussbeteiligung ihrer Mitglieder.